Die Bevölkerung hatte 21.560 fl. an Schadenersatz an die Jesuiten zu leisten und für eineinhalb Jahre 400 Mann kaiserliche Truppen zu verköstigen und zu bezahlen.
Die Republik wurde zur Zahlung von 5.000 € immateriellen Schadenersatz und 648,48 € an materiellem Schadenersatz verurteilt, sowie zur Übernahme der Prozesskosten.
Erfolgt keine Unfallaufnahme vor Ort, wird kein Bußgeld für die Verursachung des Unfalls zusätzlich zum allfälligen Schadenersatz an den Geschädigten erhoben.
Hierbei laufen Ärzte Gefahr, zu „Mittätern“ von Selbstbeschädigern zu werden und hinterher für ihre fahrlässige Mithilfe auf Schadenersatz verklagt zu werden.