Als Sadismus im medizinischen Sinne wird bezeichnet, wenn ein Mensch Lust oder Befriedigung dadurch erlebt, andere Menschen zu demütigen, zu unterdrücken oder ihnen Schmerzen zuzufügen.
Sadismus definiert er als Wunsch, einer Person physische oder psychische Schmerzen zuzufügen, sie zu demütigen, in Ketten zu legen, zu unbedingtem Gehorsam zu zwingen.
Die Gesundheitsschädigung durch böswillige Vernachlässigung von Sorgepflichten liegt vor, wenn sich der Täter aus Motiven wie Hass, Sadismus, Geiz oder Eigennutz gegen die Sorgepflicht auflehnt.