Im zweiten Rechtszug entscheidet das Oberlandesgericht, im dritten der Bundesgerichtshof, jeweils in der Besetzung mit drei Berufs- und zwei ehrenamtlichen Richtern (Senate für Landwirtschaftssachen).
Wer ‚nicht die richtige politische Farbe‘ habe, müsse als ‚Staatsanwalt, Polizeiermittler (oder zu einem geringeren Ausmaß als Richter)‘ mit Karrierenachteilen rechnen, heißt es im Bericht.