Gefördert wurden Qualifizierungsmaßnahmen für das Erreichen dauerhafter Beschäftigungen, Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose und Regionalförderung.
Erwachsene ohne Kinder erhalten maximal drei Monate Unterstützung, es sei denn, sie arbeiten mehr als 20 Stunden die Woche oder nehmen an Qualifizierungsmaßnahmen teil.
Bildungsleistungen und Qualifizierungsmaßnahmen gehören dabei ebenso dazu wie die individuelle Beratung in rechtlichen, steuerlichen, personellen und organisatorischen Fragen.
Außerdem kann man im Hinblick auf den Ort der Qualifizierung zwischen innerbetrieblichen und außerbetrieblichen Qualifizierungsmaßnahmen unterscheiden.