Die Mitglieder des Prüfungsausschusses, die nicht Beamte oder Angestellte der Finanzverwaltung sind, sind vom Vorsitzenden des Ausschusses auf gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten zu verpflichten.
Zur Ausbildung einiger begabter Knaben, die bei den verschiedenen gottesdienstlichen Obliegenheiten, insbesondere beim Messesingen gebraucht wurden, gründete er eine Stipendienstiftung.
Diese „Ämter“ nahmen administrative Obliegenheiten der unteren Verwaltung wahr und wurden von Amtmännern bzw. Amtsbürgermeistern geführt, für deren Ernennung die jeweiligen Regierungen zuständig waren.