Diese Vorschlagsliste wurde durch nationale und europäische Gerichte herangezogen, um zu entscheiden ob ein Mitgliedsstaat seinen Schutzverpflichtungen nachgekommen ist.
Die Agentur kontrolliert und überwacht den Flugverkehr für 18 afrikanische Mitgliedsstaaten auf einem Gebiet von 16,1 Millionen Quadratkilometern in sechs Fluginformationsgebieten.
Ein Arbeitnehmer, der in einem Mitgliedsstaat abhängig beschäftigt ist, darf nur dem Sozialversicherungsrecht eines Mitgliedstaates unterliegen (Art. 11 WanderarbeitnehmerVO).