Die Verfassung räumt dem Parlament formell große Machtbefugnisse ein: So hat es neben der legislativen Gewalt die Kontrollbefugnis über die Exekutive (Artt.
Diese Gesetze, als „Notverfassung“ konzipiert, sollten in Ausnahmesituationen wie Katastrophenfällen und Staatsbedrohungen die Machtbefugnisse und Zuständigkeiten des Bundes regeln.
Den Fällen gemein war das planvolle Vorgehen der Täter unter Ausnutzung ihrer Machtbefugnisse; Hinweise auf Zufallstaten gibt es laut Abschlussbericht dagegen keine.
Der Eid ist häufig durch Gesetze eines Staates, von Religionsgemeinschaften oder anderen Organisationen vorgeschrieben, bevor der Amtsinhaber die tatsächlichen Machtbefugnisse ausüben darf.