In der Lehrerbildung geht es um eine professionelle Aneignung von Kompetenzen, die zum Unterrichten, Erziehen, Beurteilen und Innovieren erforderlich sind.
Dort war die Lehrerbildung zentral einheitlich, die Ausbildung einphasig und die Fortbildung obligatorisch, aber vollständig im Dienst einer Staatsideologie.
Zu ihrem Bedauern wurde die Fachschule 1952 aufgelöst (u. a. mitbedingt durch Enteignung des Besitzes) und dafür ein Institut für Lehrerbildung errichtet.
1963 legte die Kultusministerkonferenz eine erste Bedarfsfeststellung 1961 bis 1970 für Schulwesen und Lehrerbildung vor, um den Ausbau der Studienplätze zu planen.