Dazu gehören konfessionsübergreifende Gottesdienste, Bibel-, Gebets- und Gesprächskreise, Begegnungen und Gemeindefeste, auf Kirchenleitungsebene theologische Konsultationen, gemeinsame Erklärungen zu gesellschaftlichen Themen und gemeinsames diakonisches Handeln.
Freiwillige Zuwendungen und Beteiligung an formalen Konsultationen zu geplanten Gesetzgebungsakten und sonstigen Rechtsakten sowie anderen offenen Konsultationen fallen ebenfalls in den Anwendungsbereich“.