Mit der Einführung der Vorschriften über die Dienstkleider von 1931 wurden folgende Neuerungen wirksam: Für Postillone war nun nur noch das Tragen eines Hutbandes obligatorisch.
Außer bei kapuzenartigen und flach am Kopf anliegenden Formen werden sie zum besseren Halt und als Schutz gegen das Ausdehnen mit einem der jeweiligen Kopfweite entsprechenden Hutband versehen.