3) dürfen Hemmschuhe „nur als zusätzliche Hilfsmittel und nur dann verwendet werden, wenn das Fahrzeug mit einer gewöhnlichen Bremse nicht ausreichend gebremst werden kann“.
Dort werden sie dann entweder mit einem Hemmschuh aufgehalten oder von einer Förderanlage übernommen, die sie kuppelreif an die bereits im Gleis stehenden Wagen heranführt.
Ein großes Anliegen war ihm in seiner aktiven Zeit der Kampf gegen die überbordende Bürokratie, für ihn ein Hemmschuh der wirtschaftlichen Entwicklung im Land.