Verkehrszeichen, von denen ein Halteverbot ausgeht, enthalten zugleich das Gebot, bei verbotswidrigem Halten alsbald wegzufahren; dies gilt auch für Parkuhren.
Ein Parkverbot wird durch eine Parkverbotslinie oder ein Parkverbotsfeld gekennzeichnet, zur Kennzeichnung eines Halteverbots die Halteverbotslinie verwendet.