Hier, wie auch im Kleinen Lager, in das die Massentransporte zuerst gebracht wurden, überprüften die Häftlinge die Neuzugänge, um sich vor Denunzianten zu schützen.
Das Bundesgericht hielt 1987 in einer Entscheidung fest, die Anstaltsleitung müsse bemüht sein, für alle Häftlinge die Religionsausübung möglichst gut zu gewährleisten.
Weitere getötete Häftlinge sollen an den Stollen verscharrt worden sein, andere starben in anderen Lagern oder überlebten ihre Befreiung nur um kurze Zeit.