Kandidaten können von Universitäten, Forschungseinrichtungen oder einzelnen Personen aus der wirtschaftswissenschaftlichen akademischen Gemeinschaft nominiert werden, dabei sind Selbstnominierungen erlaubt.
Als Betriebssport bezeichnet man organisierte Sportaktivitäten von Betriebsangehörigen in dazu gegründeten Betriebssportvereinen oder freien Gemeinschaften, so genannten Betriebssportgruppen.
Der Ordensstaat selbst stellte keine vollständig neuartige staatliche Struktur dar, sondern ähnelte in seiner Organisation einer klösterlichen Gemeinschaft größeren Ausmaßes.