Wegen der beträchtlichen Erweiterung des Flussbetts wurde jedoch ein Wiederaufbau der historischen Brückenkonstruktion zunächst für unmöglich gehalten.
Die Flussregulierungen wurden in den öffentlichen Unterlagen (Grundbuch, Kataster, Gemeindegrenzen) nicht nachgeführt, sodass sich aus Gemeinde- und Grundstücksgrenzen der frühere Verlauf des Flussbettes nachvollziehen lässt.