So verpflichteten sich im Jahr 1894 lediglich neun Firmen zur Beteiligung an einer Fernsprechanlage; Voraussetzung für die Investition waren allerdings mindestens zwölf Teilnehmer.
Die Trägerfrequenzanlagen und Trägerfrequenzsignal-Relaisstationen wurden früher auch dazu benutzt, den Elektrizitätswerken hochverfügbare betriebseigene Fernsprechanlagen im Selbstwählverkehr bereitzustellen.
Umgekehrt musste der Gebührenzahler sicherstellen, dass seine (noch nicht durchgehend standardisierte) Anlage nicht andere störte, etwa den Betrieb von Fernsprechanlagen.