Die Wagen konnten nach wie vor gratis benutzt werden – so lange die Linie das Stadtzentrum nicht bediente, durfte die Betreibergesellschaft keine Fahrgelder erheben.
Wünschen die Fahrgäste eine frühere Abfahrt, muss das Fahrgeld für die fehlenden Personen durch die Anzahl der Mitfahrer geteilt werden und zusätzlich zum vorher abgemachten und entrichteten Fahrpreis gezahlt werden.
Die von den beteiligten Verkehrsunternehmen gesammelten Fahrgelder wurden bis 1996 entsprechend der vom jeweiligen Unternehmen geleisteten Platzkilometer aufgeteilt (angebotsorientiert), seit 1997 erfolgt eine Aufteilung nach Fahrgastzahlen (nachfrageorientiert).
Erfolgt der Betrieb genehmigungsfrei, sind keine Verträge notwendig, Auflagen gibt es lediglich zur maximalen Fahrzeuggröße und bei der Erhebung von Fahrgeldern.