Beantragt eine Person Sozialhilfe, wird das Einkommen und Vermögen des nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners bei der Leistungsberechnung berücksichtigt.
Die Kantone bilden neben der steuerfreien Gruppe der Ehegatten und den ihnen gleichstellten eingetragenen Partnern überwiegend Steuerklassen für die Abkömmlinge, Eltern (Grosseltern), Geschwister und sonstige Personen.
Vereinfacht gesagt sind die Folgen eines Rentensplitting ähnlich denen des Versorgungsausgleichs, ohne dass die Ehegatten bzw. Lebenspartner tatsächlich geschieden werden.
Im Einzelfall müssen die Ehegatten jedoch sorgfältig prüfen, ob die Ehegatten-Einzelveranlagung im Bereich des Tarifs zu Nachteilen führt, die die Vorteile des Härteausgleichs übersteigen.
Autoradios in ausschließlich privat genutzten Pkw eines Rundfunkteilnehmers, seines Ehegatten bzw. seines Lebenspartners oder eines Haushaltsangehörigen ohne Einkommen oberhalb des Sozialhilfesatz waren gebührenbefreite Zweitgeräte.
Der neue Versorgungsausgleich ordnet die interne Teilung von in der Ehezeit erworbenen Rentenansprüchen zwischen den Ehegatten bzw. Lebenspartnern nach der Scheidung an.
Gesamtgut wird sowohl das Vermögen, welches die Verlobten vor Eheschließung hatten, als auch das Vermögen, welches die Ehegatten während der Ehe erwirtschaften.