Im rechtsgeschäftlichen Verkehr erfolgt eine Paraphierung überwiegend auf jeder einzelnen Seite eines Dokuments oder Vertrags jeweils ganz rechts unten durch die beteiligten Vertragsparteien.
Am Anfang des Dokuments wird eine Inhaltsübersicht angezeigt, und im restlichen Dokument werden die einzelnen Komponenten detailliert mit Graphen und Tabellen beschrieben.
Bei einer Überarbeitung des Dokuments, Bauteils oder Materials wird der Revisionsstand durch eine neue Nummer, einen neuen Buchstaben und/oder das Gültigkeitsdatum der Änderung gekennzeichnet.
Die Gegenauffassung betrachtet Kopien als Urkunden, da sie im Rechtsverkehr regelmäßig anstelle des fotokopierten Dokuments als Beweismittel dienen und damit wie Urkunden genutzt werden.
Am Ende des Dokuments sollen diejenigen Lobbyisten, die angehört und deren Ideen übernommen wurden, offengelegt werden, um die Transparenz zu erhöhen und Interessenkonflikte zu verhindern.