1998 begann ein Bebauungsplanverfahren, das die Kaserne und weitere umliegende Grundstücke, insgesamt rund 40 Hektar, insbesondere zu Wohnraum für Bundesbedienstete machen sollte.
Die Auswahl der entsprechenden Flächen im Bundesgebiet richtet sich in erster Linie nach dem Bedarf an Wohnungen für Bundesbedienstete in der jeweiligen Region sowie der Situation auf dem regionalen Wohnungsmarkt.
Diese ATGV regelt die bei grenzüberschreitenden dienstlichen Maßnahmen erforderlichen Abweichungen von den allgemein für Bundesbedienstete geltenden Vorschriften über die Gewährung von Trennungsgeld.
Dort leitete er als Ministerialrat zunächst die Abteilung für Allgemeine Verwaltung, Personal, Haushalt, Recht, Sondermaßnahmen, Beteiligungen und Wohnungsfürsorge für Bundesbedienstete.
Für Bundesbedienstete gilt das österreichische Bundes-Personalvertretungsgesetz, für Beschäftigte der Bundesländer gibt es landesrechtliche Regelungen.
Sozialwerke der Bundesverwaltung sind gemeinnützige eingetragene Vereine, die Aufgaben der sozialen, gesundheitlichen, sportlichen und kulturellen Fürsorge für Bundesbedienstete und ihre Angehörigen wahrnehmen.