Weitere Aufgaben der Vermittler und ihrer Stellvertreter umfassten die Ausführung von notariellen Beglaubigungen, wie etwa Kaufverträgen, Vereinbarungen, Firmenzeichnungserklärungen, Unterschriften oder Vollmachten.
Sie ermöglicht eine wesentliche Vereinfachung des Urkundenverkehrs, da eine Beteiligung des Empfängerstaates bei der Beglaubigung nicht mehr notwendig ist.