Einstellungsvoraussetzung für Staatsanwälte ist die Befähigung zum Richteramt und damit die erfolgreiche Teilnahme an den beiden juristischen Staatsprüfungen.
Erst dann kann der Mensch sich mit seinen Dispositionen und Befähigungen auseinandersetzen und zu einer Selbsterkenntnis gelangen sowie schrittweise eine Autobiographie und ein Identitätsbewusstsein entwickeln.
Mit dieser Fortbildung wird die Befähigung gestärkt, Fortbildungen handlungsorientiert zu planen und zu gestalten sowie teilnehmerbezogen zu realisieren.
Gemeinsamer Bestandteil der Meisterprüfung in unterschiedlichen Bereichen ist die Ausbildereignungsprüfung, mit der die Befähigung zur Berufsausbildung von Auszubildenden nachgewiesen wird.
Er vergleicht sie mit der Kochkunst, die er ebenfalls nicht für eine Kunst hält, sondern für eine durch Routine gewonnene Befähigung, Vergnügen zu bereiten.