Für den schwachen Glauben der ungebildeten Mehrheit sei es aber zusätzlich nötig, durch Prachtentfaltung und Demonstration von Stärke äußere Zeichen der kirchlichen Amtsgewalt zu setzen.
Im Unterschied zu den meisten anderen spätrömischen Provinzen lag die höchste militärische und zivile Amtsgewalt dort immer noch bei einem Amtsinhaber.
Ihnen widerstrebte der Gedanke einer Kirchengerichtsbarkeit und so vertraten sie die Auffassung, die Gemeindeglieder vor Ort sollten die alleinige Machtbefugnis und Amtsgewalt haben.