Ein Problem der betrieblichen Altersversorgung können die Regelungen bei vorzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis ohne Eintritt eines Versorgungsfalls sein.
Wartezeiten bestehen auch im Bereich der betrieblichen Altersversorgung, die als Gehaltskomponente – insbesondere bei der sogenannten Arbeitgeberfinanzierung – auf Arbeitsverträge durchgreift.
Dies war insofern sozialpolitisches Neuland, da es für keine andere Gruppe von selbständigen Unternehmern eine gesetzlich geregelte Altersversorgung gab und gibt.
Auf ihre Initiative ging 1891 die Gründung des Lehrerinnen-Feierabendhauses in Waren zurück, das zu einer besseren Altersversorgung von Lehrerinnen an privaten Schulen beitragen sollte.
Auch bei der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Altersversorgung können die Ansprüche der sofortigen Unverfallbarkeit unterliegen, sofern dies im Vertrag so vereinbart wird.
Der bekannteste Erklärungsansatz versucht, das Paradoxon wirtschaftswissenschaftlich zu erklären: Wohlhabende Erwachsene sind nicht auf Altersversorgung durch eigene Kinder angewiesen, ihnen entstehen vielmehr hohe Kosten.