Bei Entlohnung für Zeit ist über die Arbeitsleistung nichts gesagt (das gilt auch für die Akkordarbeit, die ja meist nicht Teil des Arbeitsvertrages ist), die Arbeitskraft steht frei zur Verfügung.
Die an den Stil des sozialistischen Realismus erinnernde Illustration entstand in Akkordarbeit: Ihm blieben keine zwölf Stunden für die Fertigstellung.
Die in Bezug auf Ausnahmen härtesten Abschnitte betreffen Akkordarbeiten (Arbeit bei der Lohn und Arbeitsleistung gekoppelt sind) und gefährliche Arbeiten (§§ 23 und 24).