Da jedoch die Geschwindigkeitsbegrenzung von 80 km/h und das Überholverbot in diesem Bereich häufig missachtet werden, kommt es immer wieder zu schweren Unfällen.
Der Transporteur hatte beklagt, dass die rechtlichen Voraussetzungen für LKW-Überholverbote mit einem Nachweis einer konkreten örtlichen Gefahr fehlten.
Die Fahrbahnmarkierungen teilen sich unter anderem auf in durchgezogene Breit-/Schmalstriche, unterbrochene Breit-/Schmalstriche und Vorankündigungspfeile, die ein Überholverbot ankündigen.